Hier gilt der Grundsatz:
„So wenig wie möglich aber so viel wie nötig.“
Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Über den größten Teil können Sie jedoch frei entscheiden. Wichtig sind insbesondere die Absicherungen gegen finanziell existenzbedrohende Risiken. Vor der Vermittlung von Versicherungen hat der Gesetzgeber Informationspflichten des Vermittlers gegenüber seinem Kunden vorgeschrieben, um diesen u. a. über den Status des Vermittlers zu informieren.
Ich bin als freier Versicherungsmakler tätig. Als einziger Versicherungsvermittler vertritt der Versicherungsmakler die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherungsunternehmen. Alle anderen Vermittlerarten vertreten als Handelsvertreter die Interessen „ihrer“ Versicherungsgesellschaften gegenüber ihren Kunden. Das ist also das genaue Gegenteil. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bedeutet auch, dass er in der Auswahl der Versicherungsgesellschaften und Tarifen grundsätzlich nicht eingeschränkt ist.
Was kostet meine Tätigkeit für Sie? Nichts! Also nichts extra. Denn in den Versicherungsbeiträgen haben die Versicherungen einen Anteil einkalkuliert, der an den Versicherungsmakler oder den eigenen Außendienst geht und mit dem der Abschluss und die laufende Betreuung des Vertrags abgegolten wird.
Mein Ziel ist, Ihren Versicherungsbedarf preiswert zu decken. Dabei achte ich auf leistungsstarke Versicherungsbedingungen, um die bestehenden Risiken möglichst umfassend abzudecken.
Bei einem Schadensfall unterstütze ich Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem zuständigen Versicherer.
Wie sieht eine Zusammenarbeit praktisch aus? Wir besprechen zusammen Ihren Bedarf hinsichtlich der Absicherung und sehen uns dann daraufhin Ihre bereits bestehenden Versicherungen an. Ich erstelle Ihnen dann meine Vorschläge. Dies kann die Änderung bestehender Verträge, die Kündigung unvorteilhafter Verträge und der Neuabschluss von Verträgen zur Absicherung bisher nicht oder unvorteilhaft versicherten Risiken bedeuten.
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